Rechtsprechung
   LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50776
LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16 (https://dejure.org/2016,50776)
LAG Saarland, Entscheidung vom 30.11.2016 - 2 Sa 4/16 (https://dejure.org/2016,50776)
LAG Saarland, Entscheidung vom 30. November 2016 - 2 Sa 4/16 (https://dejure.org/2016,50776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 9 Abs 1 KSchG, § 10 KSchG, § 102 Abs 1 BetrVG, § 102 Abs 2 BetrVG
    Darlegungslast für Überstundenvergütung - kein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag bei wegen Mangel in der Betriebsratsanhörung unwirksamer ordentlichen Kündigung

  • IWW

    § 102 Absatz 1 BetrVG, § ... 138 Absatz 3 ZPO, § 102 Absatz 2 BetrVG, § 288 Absatz 1 BGB, § 109 GewO, §§ 293 ff. BGB, § 296 BGB, § 11 Satz 1 Nrn. 1, 3 KSchG, § 115 SGB X, §§ 286 Absatz 1, 2, 288 Absatz 1 BGB, § 9 Absatz 1 Satz 1, 2 KSchG, § 102 BetrVG, § 9 KSchG, § 64 Absatz 2b, c ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 622 BGB, § 622 Absatz 3 BGB, § 1 KSchG, § 134 BGB, § 102 Absatz 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Absatz 2 Satz 1 BetrVG, § 102 Absatz 3 BetrVG, § 102 Absatz 3 Nrn. 1-5 BetrVG, § 102 Absatz 2 Satz 3 BetrVG, § 278 BGB, § 1 Absatz 2 KSchG, § 626 BGB, § 611 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 Satz 1 BGB, § 296 Satz 1 BGB, § 615 BGB, §§ 293 ff, 296 Satz 1 BGB, § 297 BGB, § 247 BGB, § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG, § 10 KSchG, § 9 Absatz 1 Satz 1 KSchG, § 13 Absatz 1 Satz 3 KSchG, § 97 ZPO, § 64 Absatz 4 ArbGG, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen von Mängeln der Anhörung des Betriebsrats zu einer Kündigung; Anforderungen an die Darlegung von Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast für Überstundenvergütung (Einzelfallentscheidung) bei vom Arbeitgeber selbst in den Prozess eingeführten Resultatlisten aus dem Zeiterfassungssystem und auf einen namentlich im Arbeitsvertrag benannten Geschäftsführer beschränkte Weisungsbefugnis - kein ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 102
    Rechtsfolgen von Mängeln der Anhörung des Betriebsrats zu einer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spontanäußerung deutlich vor Ablauf der Äußerungsfrist nach § 102 BetrVG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Zumindest sollte sich daraus ergeben, dass zur Erledigung der aufgetragenen geschuldeten Arbeit die nunmehr aufgewandten Überstunden tatsächlich auch erforderlich waren (vgl. BAG Urteil vom 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - in NZA 2012, 998-999 - Rn. 15 bei juris; BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn. 15 bei juris).

    Um von einer konkludenten Anordnung des Arbeitgebers ausgehen zu können, kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang zugewiesen erhält, die er unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nur durch die Leistung von Überstunden bewältigen kann (vgl. BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn. 16, 17 bei juris).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden gewesen zu sein (vgl. BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn. 19 bei juris).

    Will der Arbeitgeber die spätere Verpflichtung, eine Vergütung leisten zu müssen, ohne mit dem Auflaufen von Überstunden einverstanden gewesen zu sein, so muss er gegen die Ableistung von diesen Stunden einschreiten, anstatt diese weiterhin kommentarlos entgegenzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn. 20 bei juris).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 199/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Die kalendermäßige Bestimmung soll sich daraus ergeben, dass es sich um eine mit dem Kalender synchronlaufende Daueraufgabe handelt (vgl. BAG Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 199/07 - Rn. 57 bei juris; Krause in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 7. Aufl. Köln 2016, Rn. 37 zu § 615 BGBm.w.N.).

    Dabei besteht seit zwei grundlegenden Entscheidungen des BAG aus den 1980er Jahren Einigkeit dahingehend, dass der kündigende Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung, ohne dass es eines tatsächlichen oder wörtlichen Angebotes der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf, dann in Annahmeverzug mit dem ersten Tag nach dem in der Kündigung vorgesehenen Endtermin in Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers gerät, es sei denn, es fehlt seitens des Arbeitnehmers erkennbar an der Leistungsbereitschaft und Leistungswilligkeit (vgl. BAG Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 199/07 - Rn. 57 bei juris; Krause in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 7. Aufl. Köln 2016, Rn. 37 zu § 615 BGB m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hindert die Aufnahme einer Tätigkeit durch den Kläger als Fahrer bei der Firma T. H. ab dem Monat Mai 2015 keineswegs im Sinne von § 297 BGB die allgemein vom Kläger durch Einreichen der Kündigungsschutzklage deutlich gemachten Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit nicht (vgl. BAG Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 199/07 - Rn. 60 bei juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 4 Sa 5/16

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung in Facebook mittels Emoticons

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Der Gesetzgeber sieht in der unberechtigten außerordentlichen Kündigung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis und verweigert dem Arbeitgeber deshalb bewusst die Möglichkeit, einen Auflösungsantrag zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 879/07 - in NZA 2009, 679-684 - Rn. 67 bei juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 22.06.2016 - 4 Sa 5/16 - Rn. 61 bei juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Auch wenn es einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers hierzu nicht bedarf, reicht allein die widerspruchslose Entgegennahme vom Arbeitnehmer gefertigter Arbeitsaufzeichnungen dafür nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 648/03 - in AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung, Rn. 22 bei juris; BAG Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - in EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1 - Rn. 22 bei juris).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Auch wenn es einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers hierzu nicht bedarf, reicht allein die widerspruchslose Entgegennahme vom Arbeitnehmer gefertigter Arbeitsaufzeichnungen dafür nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 648/03 - in AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung, Rn. 22 bei juris; BAG Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 - in EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1 - Rn. 22 bei juris).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung -

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Der Gesetzgeber sieht in der unberechtigten außerordentlichen Kündigung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis und verweigert dem Arbeitgeber deshalb bewusst die Möglichkeit, einen Auflösungsantrag zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 879/07 - in NZA 2009, 679-684 - Rn. 67 bei juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 22.06.2016 - 4 Sa 5/16 - Rn. 61 bei juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    Zumindest sollte sich daraus ergeben, dass zur Erledigung der aufgetragenen geschuldeten Arbeit die nunmehr aufgewandten Überstunden tatsächlich auch erforderlich waren (vgl. BAG Urteil vom 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - in NZA 2012, 998-999 - Rn. 15 bei juris; BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - in NZA 2013, 1100-1102 - Rn. 15 bei juris).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hinnehmen (vgl. BAG Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - in NZA 2012, 610-615 - Rn. 19 bei juris m.w.N.; Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl. München 2017, Rn. 10 zu § 9 KSchG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Er ist dagegen dann unzulässig, wenn die Kündigung aufgrund des konkret geltend gemachten Kündigungssachverhaltes nicht nur sozialwidrig, sondern auch aus anderen Gründen i.S.d. 13 Abs. 3 KSchG (z.B. fehlerhafte Anhörung des Personalrats: LAG Saarland 30.11.2016 NZA-RR 2017, 247; fehlende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX: BAG 13.12.2018 EzA § 95 SGB IX Nr. 8; Verstoß gegen § 623 BGB: LAG Düsseldorf 27.05.2003 LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 1) unwirksam ist (BAG 26.03.2009 NZA 2009, 679); auch nach den zum 01.01.2004 erfolgten Änderungen der §§ 4 - 7, 13 Abs. 3 KSchG gilt nichts anderes (BAG 28.08.2008 EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 55; 23.02.2010 EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 58).
  • ArbG Braunschweig, 10.02.2020 - 8 Ca 334/18

    Kündigung - Anhörung Betriebsrat

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hinnehmen (vgl. BAG Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - in NZA 2012, 610-615 - Rn. 19 bei juris m.w.N.; Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl. München 2017, Rn. 10 zu § 9 KSchG; Landesarbeitsgericht Saarland, Urteil vom 30. November 2016 - 2 Sa 4/16 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht